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Krankenversicherung im Referendariat

Als Referendar oder Lehramtsanwärter sind Sie beihilfeberechtigt als Beamter auf Widerruf. Der Dienstherr hat gegenüber seinen Referendaren die sog. Fürsorgepflicht. Je nach Bundesland und Familienstatus erhalten Sie als während Ihrem Referendariat Lehramt daher Beihilfe in Höhe von 50 – 70 %. Für die verbleibenden Restkosten muss sich ein Referendar privat […]

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